Geltungsbereich:
1.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Angebote von und Vereinbarungen mit Hijskampioen .
1.2. Ergänzungen, Änderungen, nähere Absprachen oder Regelungen, abweichende Bestimmungen der Vereinbarung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen Hijskampioen Verpflichtungen eingeht oder einem niedrigeren Verkaufspreis zustimmt, gelten nicht als zwischen den Parteien vereinbart, solange sie nicht von Hijskampioen schriftlich bestätigt wurden. Hijskampioen behält sich jederzeit das Recht vor, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen nicht anzuwenden.
1.3. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich auch dann, wenn das Briefpapier, die Rechnungen und/oder die sonstigen Dokumente der Gegenpartei darauf verweisen oder angeben, dass ihre/seine oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen anwendbar wären. Sofern nicht schriftlich vereinbart, wird die Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen oder der Bestimmungen der Gegenpartei ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte ein Widerspruch zwischen den nachstehenden Bedingungen und den Bestimmungen im Vertrag entstehen, so haben die Bestimmungen im Vertrag Vorrang.
Angebote und Vereinbarung:
2.1. Alle Angebote, Lagerbestandslisten und Preislisten sind stets freibleibend. Alle Angebote gelten für den im Angebot genannten Zeitraum. Ein Vertrag oder eine Bestellung/ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn dies von Hijskampioen schriftlich bestätigt wurde oder wenn nach Abschluss des Vertrags bzw. nach Eingang der Bestellung/des Auftrags die Ausführung durch Hijskampioen erfolgt ist. Bei Verkäufen aus dem (Lager-)Bestand kann die Rechnung die schriftliche Bestätigung ersetzen. Die Vollmacht des Vertreters oder Wiederverkäufers reicht nicht weiter als allgemein üblich. Der Vertreter oder Wiederverkäufer darf von diesen Bedingungen nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht abweichen, die für jeden Vertrag einzeln erteilt wird.
Preise:
3.1. Bei Lieferung innerhalb der Niederlande verstehen sich die Preise, exklusive Mehrwertsteuer, frachtfrei Lieferadresse, oben genannter Betrag gemäß 3.7, soweit über befestigte Straßen mit üblichen Transportmitteln erreichbar, sofern nicht anders vereinbart.
3.2. Bei Lieferung von Waren im Wert von unter 500 € exkl. MwSt. werden, abweichend von 3.1, die Frachtkosten 1:1 weiterbelastet. Hijskampioen ist berechtigt, Änderungen von Kostenfaktoren, wie Einkaufspreise, Lohn- und Materialkosten, Sozial- und Staatsabgaben, Frachtkosten, Versicherungsprämien und andere Kosten, sowie Wechselkursänderungen gegenüber dem EURO der verschiedenen Währungen, in denen der Preis der verkauften Waren von Hijskampioen ausgedrückt ist, die zwischen dem Zeitpunkt des Angebots bzw. der Bestellung und deren Lieferung eintreten, dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen, ohne dass dies dem Vertragspartner das Recht zur Stornierung oder Auflösung des Vertrages gibt.
3.3. In allen anderen Fällen gelten die Preise ab Werk/Lager, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3.4. In allen Fällen gelten die Preise in Euro, ausschließlich der im Zusammenhang mit dem Vertrag geschuldeten Frachten, Ein- und Ausfuhrzöllen, Stations-, Überwachungs-, Abfertigungs-, Versicherungskosten, Abgaben und/oder Steuern oder anderen Abgaben.
3.5. Alle Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass, wenn nach Vertragsabschluss Materialien, Verpackungen, Rohstoffe, Halbfabrikate, Löhne, Prämien jeglicher Art, Fracht, Steuern, Wechselkurse und/oder andere Faktoren, die den Preis der Waren mitbestimmen, eine Änderung erfahren, Hijskampioen berechtigt ist, ihre Preise entsprechend anzupassen. Eine solche Preisanpassung gibt dem Vertragspartner nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen.
3.6. Hijskampioen unterscheidet bei ihren Lieferungen zwischen 2 verschiedenen Typen: Abholung und Versand. Bei Abholung berechnet Hijskampioen eine Bearbeitungsgebühr von 25 € für Beträge unter 150 €. Bei kostenlosem Versand verlangt Hijskampioen einen Mindestbestellwert von 500 €. Unter diesem Betrag werden die entsprechenden Frachtkosten zusätzlich zum Rechnungsbetrag berechnet.
Lieferung und Risiko:
4.1. Die angegebenen Lieferzeiten dienen lediglich der Information und sind annähernd zu verstehen. Ist Hijskampioen von weiteren vom Vertragspartner zu liefernden Daten abhängig, beginnt die Lieferzeit erst nach vollständigem Erhalt dieser Daten durch Hijskampioen zu laufen. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit berechtigt den Vertragspartner nicht zur Auflösung des Vertrages, zur Zahlungsverweigerung oder zur anderweitigen Nichterfüllung seiner/ihrer Verpflichtungen. Ebenso verpflichtet eine Überschreitung der Lieferzeit Hijskampioen nicht zum Ersatz von Schäden jeglicher Art und aus welchem Grund auch immer.
4.2. Sofern nicht frachtfrei verkauft wurde, trägt der Vertragspartner das Risiko für die Waren während des Transports ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren das Unternehmen/Lager von Hijskampioen verlassen haben. Das Risiko für die Waren liegt somit während des Transports beim Vertragspartner. Hijskampioen hat die freie Wahl des (Be-)Ladens, des Transportmittels und des Spediteurs/Frachtführers, sofern nicht anders vereinbart.
4.3. Bei frachtfrei verkauften Waren geht das Risiko für die Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Vertragspartner über. Unter Lieferung ist die Übergabe der Waren in die Verfügungsgewalt des Vertragspartners zu verstehen. Die Waren gehen auch auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners über, sobald der Vertragspartner mit der Vornahme der Handlungen in Verzug gerät, an denen er/sie bei der Lieferung mitzuwirken hat. Der Vertragspartner gerät in Verzug, wenn er/sie die Waren nicht unverzüglich nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist am Lieferort abnimmt. Der Vertragspartner hat ausreichend Material und Personal zur Verfügung zu stellen (oder stellen zu lassen), um eine reibungslose und ungestörte Entladung der Waren zu gewährleisten. Zusätzliche Kosten, die durch Fahrlässigkeit des Vertragspartners entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lagerung der nicht abgenommenen Waren, gehen zu Lasten und auf Risiko des Vertragspartners. Als Lieferdatum gilt das Datum des Frachtbriefs, auf dem der Versand, sei es durch Hijskampioen oder durch Dritte wie oben erwähnt, erfolgt – oder in Ermangelung dessen der Zeitpunkt, an dem mit dem Versand begonnen wurde – außer bei abgeholten Waren, für die das Datum des Lieferscheins gilt.
4.4. Hijskampioen ist berechtigt, dem Vertragspartner eine Vergütung für die dauerhafte Verpackung von Materialien in Rechnung zu stellen, die auf der Rechnung aufgeführt wird. Die Beladung oder Befüllung des vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Transportmaterials und/oder der Emballage erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners, auch wenn dies durch Hijskampioen erfolgt ist und/oder durch Hijskampioen dem Vertragspartner diesbezüglich Material- und/oder Emballageberatungen erteilt wurden oder dabei durch Hijskampioen Arbeiten ausgeführt wurden. Hijskampioen ist berechtigt, Material und Emballage, die ihrer Meinung nach den Anforderungen an Sicherheit und Angemessenheit nicht genügen, nicht zu beladen oder zu befüllen. Im Falle einer solchen Weigerung haftet Hijskampioen nicht für die Folgen, die sich aus der Verzögerung ergeben. Die in den vorstehenden Absätzen genannten Dritten haben die gleichen hier genannten Rechte und Pflichten.
4.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung auf Menge, Qualität, Spezifikation und sonstige Abweichungen vom Vereinbarten zu prüfen. 4.6. Hijskampioen ist berechtigt, eine Bestellung ganz oder sukzessive in Teilen zu liefern. Im letzteren Fall ist Hijskampioen berechtigt, jede Teillieferung dem Vertragspartner separat in Rechnung zu stellen und dafür Zahlung zu verlangen. Wenn und solange eine Teillieferung vom Vertragspartner nicht bezahlt wird, ist Hijskampioen nicht zur Lieferung der nächsten Teillieferung verpflichtet, sondern ist Hijskampioen nach ihrer Wahl berechtigt, den Vertrag, soweit er noch nicht ausgeführt wurde, ohne gerichtliches Eingreifen und ohne Mahnung des Vertragspartners auszusetzen oder aufzulösen, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, einschließlich ihres Rechts auf Schadensersatz.
Eigentumsvorbehalt:
5.1. Alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben ausschließlich Eigentum von Hijskampioen, bis alle Forderungen, die Hijskampioen gegen den Vertragspartner hat oder haben wird, einschließlich in jedem Fall der in Artikel 3:92 Absatz 2 BW genannten Forderungen sowie Forderungen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung wie Zinsen und Kosten, vollständig bezahlt sind.
5.2. Wenn der Vertragspartner aus den von Hijskampioen gelieferten Waren, auf denen ein Eigentumsvorbehalt ruht, eine neue Sache bildet, handelt er/sie bei dieser Bildung im Auftrag von Hijskampioen und hält er/sie die Sache für Hijskampioen . Er/sie wird erst Eigentümer, wenn der Eigentumsvorbehalt entfällt, weil alle Forderungen von Hijskampioen beglichen sind.
5.3. Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Vertragspartner übergeht, darf dieser die Waren nicht verpfänden oder Dritten irgendwelche Rechte daran einräumen, außer im Rahmen der normalen Ausübung seines/ihres Geschäfts. Der Vertragspartner verpflichtet sich auf erste Anforderung von Hijskampioen, an der Begründung eines Pfandrechts an den Forderungen mitzuwirken, die der Vertragspartner aus der Weiterlieferung von Waren gegenüber seinen/ihren Abnehmern erhält oder erhalten wird. Soweit Hijskampioen noch andere Forderungen gegen den Vertragspartner hat als die in Artikel 5.1 genannten und Hijskampioen dem Vertragspartner Waren geliefert hat, auf denen kein Eigentumsvorbehalt ruht, begründet der Vertragspartner zur Sicherung der Erfüllung seiner/ihrer Verpflichtungen zugunsten von Hijskampioen ein besitzloses Pfandrecht an diesen Waren, das Hijskampioen annimmt. Der Vertragspartner wird in allen vorgenannten Fällen auf erste Anforderung von Hijskampioen eine Urkunde zur Begründung des Pfandrechts unterzeichnen. Er/sie wird dafür einstehen, dass er/sie zur Verpfändung der Waren berechtigt ist und dass auf den Waren, abgesehen von den Rechten von Hijskampioen, keine Pfand- oder beschränkten Rechte ruhen.
5.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Hijskampioen aufzubewahren. Der Vertragspartner behandelt die in diesem Artikel genannten Waren wie ein guter Hausvater. Er/sie versichert die Waren gegen alle Unfälle auf Basis des Rechnungswertes. Der Vertragspartner übermittelt Hijskampioen auf deren erstes Verlangen Namen und Adressen der Versicherer sowie Kopien der Policen. Ferner wird der Vertragspartner auf erstes Verlangen von Hijskampioen, soweit dies nicht bereits von Rechts wegen entstanden ist, zugunsten von Hijskampioen ein stilles Pfandrecht an seinen/ihren diesbezüglichen Forderungen gegenüber dem Versicherer begründen.
5.5. Hijskampioen ist berechtigt, Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden und sich noch beim Vertragspartner befinden, zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner/ihrer Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder zu geraten droht. Der Vertragspartner gewährt Hijskampioen jederzeit freien Zugang zu seinen/ihren Grundstücken und/oder Gebäuden zur Inspektion der Waren und/oder zur Ausübung der Rechte von Hijskampioen.
5.6. Die vorgenannten Bestimmungen lassen die sonstigen Rechte von Hijskampioen unberührt.
Reklamationen:
6.1. Reklamationen, ungeachtet ihrer Art und ihres Umfangs, setzen die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners nicht aus. Reklamationen werden von Hijskampioen nur akzeptiert, wenn sie schriftlich, per E-Mail oder Brief, innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Waren bei Hijskampioen eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die gelieferten Waren vom Vertragspartner unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Klagen müssen innerhalb eines Jahres nach rechtzeitiger Reklamation eingereicht werden, andernfalls verfallen sie. Der Nachweis der rechtzeitigen Reklamation obliegt dem Vertragspartner. Die Richtigkeit der Reklamation kann nur anhand der Waren bewiesen werden. Nur Waren, die auf Anfrage von Hijskampioen zurückgesandt wurden und deren Reklamation von Hijskampioen genehmigt wurde, werden akzeptiert. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Bei einer vom Vertragspartner nachgewiesenen und von Hijskampioen als begründet befundenen Reklamation kann Hijskampioen nach Wahl die Teile oder Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder den Vertragspartner gutschreiben, unter Ausschluss jedes anderen Rechts des Vertragspartners auf Schadensersatz. Jede Teillieferung wird als eigenständige Lieferung betrachtet.
6.2. Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von mindestens 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung diese zu stornieren und die Rücksendung anzumelden. Anschließend hat der Verbraucher mindestens 14 Tage Zeit, das Produkt zurückzusenden.
6.3. Nach Anmeldung der Rücksendung hat Hijskampioen maximal 14 Tage Zeit, den Bestellbetrag einschließlich Versandkosten zurückzuerstatten.
6.4. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so muss das Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und – wenn dies zumutbar ist – in der Originalverpackung und im Originalzustand an Hijskampioen zurückgesandt werden. Sollte das Produkt oder die Verpackung stärker beschädigt sein, als zur Prüfung des Produkts notwendig ist, kann Hijskampioen dem Verbraucher die Wertminderung des Produkts in Rechnung stellen. Behandeln Sie das Produkt daher mit Sorgfalt und stellen Sie sicher, dass es bei einer Rücksendung gut verpackt ist.
7.1. Hijskampioen ist niemals (also auch nicht im Falle von z.B. höherer Gewalt, Nichterfüllung einer Verpflichtung, unerlaubter Handlung, fehlerhafter Beratung) zu Schadensersatz und/oder Buße jeglicher Art und aus welchem Grund auch immer verpflichtet. Soweit gerichtlich festgestellt wird, dass der vorgenannte vollständige Haftungsausschluss nicht aufrechterhalten werden kann, gilt, dass die Höhe des von Hijskampioen zu zahlenden Betrages für Schadensersatz und Buße niemals höher sein wird (kann) als der Betrag, für den die von Hijskampioen abgeschlossene Haftpflichtversicherung tatsächlich einen Anspruch auf eine Auszahlung gewährt. Darüber hinaus wird die Höhe des von Hijskampioen zu zahlenden Betrages für Schadensersatz und Buße niemals höher sein (können) als der Betrag, der auf der Rechnung für die betreffenden Waren ausgewiesen ist. In allen Fällen bleibt jedoch bestehen, dass Hijskampioen niemals für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden haftet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Stagnation des regulären Geschäftsbetriebs des Vertragspartners.
Marke und Qualität
8.1.Wenn Hijskampioen Waren unter einer speziellen Qualitätsbezeichnung und/oder Marke, einschließlich der Handelsmarke Hijskampioen, durch Angabe auf der Rechnung und/oder auf den Waren an die Gegenpartei geliefert und fakturiert werden, ist diese verpflichtet, unter Androhung einer nicht reduzierbaren, sofort fälligen Vertragsstrafe von mindestens 5.000 € pro Verstoß bzw. Ereignis, diese Waren Dritten nur unter der von Hijskampioen festgelegten Bezeichnung anzubieten, sowie im Falle von Wiederverkäufern und/oder Rechtsnachfolgern, wie auch immer benannt, diese ihm obliegende Verpflichtung einschließlich der oben genannten Sanktion Dritten aufzuerlegen, so wie er auch Dritte auf die oben genannte Weise verpflichten wird, diese Verpflichtung seinen Wiederverkäufern und/oder Rechtsnachfolgern, wie auch immer benannt, aufzuerlegen. Eine gleiche Strafe pro Verstoß bzw. die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Waren beweisen, wobei die Beweislast bei der Gegenpartei liegt, dass diese Waren identisch mit den von Hijskampioen gelieferten sind und dass sich die Waren im gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers von Hijskampioen. Qualitäts-, Größen-, Farb-, Oberflächenabweichungen und ähnliches, die technisch nicht zu vermeiden sind oder die nach Usance allgemein zugelassen sind, können keinen Grund für eine Reklamation darstellen. Eine Reklamation wird von Hijskampioen nur dann anerkannt, wenn Hijskampioen die Waren im Originalzustand und in der Originalverpackung überprüfen konnte. Nur Waren, die im Auftrag von Hijskampioen zurückgesendet wurden und deren Reklamation von Hijskampioen genehmigt wurde, werden von Hijskampioen akzeptiert. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und von Hijskampioen als begründet befundenen Reklamation kann Hijskampioen nach ihrer Wahl die Teile oder Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, unter Ausschluss jedes anderen Rechts der Gegenpartei auf Schadensersatz. Hinsichtlich Reklamationen wird jede Teillieferung als eine separate Lieferung betrachtet.
Höhere Gewalt:
9.1. Im Falle höherer Gewalt ist Hijskampioen nach eigenem Ermessen berechtigt, die Ausführung eines Vertrages ganz oder teilweise für die Dauer der die höhere Gewalt bildenden Umstände auszusetzen oder den Kauf, soweit dieser von den die höhere Gewalt bildenden Umständen betroffen ist, ohne dass die Gegenpartei Anspruch auf Schadensersatz erheben kann, aufzulösen.
9.2. Als Umstände höherer Gewalt werden unter anderem angesehen: Streik, Aussperrung, Brand, Wasserschäden, Naturkatastrophen oder andere äußere Unglücke, Mobilmachung, Krieg, Verkehrsbehinderungen, Blockaden, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder andere behördliche Maßnahmen, Stockungen oder Verzögerungen bei der Lieferung von Rohstoffen oder Maschinenteilen, Mangel an Schiffsraum, Arbeitskräftemangel sowie jeder Umstand, durch den der normale Betriebsablauf behindert wird, infolge dessen die Erfüllung des Vertrages durch Hijskampioen vernünftigerweise nicht von ihr verlangt werden kann.
Zahlung:
10.1. Die Geldbeträge, die die Gegenpartei aufgrund einer Rechtsbeziehung (z. B. Vertrag) an Hijskampioen zahlen muss, sind bei Zustandekommen der Rechtsbeziehung vollständig und sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sofern und soweit die Geldbeträge nicht gemäß dem Vorstehenden fällig sind, sind die Geldbeträge bei vollständiger oder teilweiser Lieferung der Waren vollständig und sofort fällig. Soweit die Geldbeträge, die die Gegenpartei an Hijskampioen schuldet, gemäß dem Vorstehenden noch nicht fällig sind, muss die Zahlung der Rechnungen von Hijskampioen auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Zahlungen werden in erster Linie auf Kosten, dann auf die angefallenen Zinsen und schließlich auf den Hauptbetrag und die laufenden Zinsen angerechnet.
10.2. Im Falle der nicht, nicht rechtzeitigen und/oder nicht vollständigen Erfüllung gemäß den oben genannten Absätzen gerät die Gegenpartei ohne Inverzugsetzung in Verzug. Im Falle des Verzugs sowie im Falle eines Antrags auf Zahlungsaufschub, Konkurs oder Liquidation des Unternehmens der Gegenpartei schuldet die Gegenpartei Hijskampioen auf die geschuldeten Beträge einen Zins von 1 % pro Monat, oder, falls dies höher ist, den gesetzlichen Zinssatz. Hijskampioen ist dann auch berechtigt, alle laufenden Verträge mit der Gegenpartei ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Hijskampioen alle daraus für Hijskampioen entstandenen Kosten und Schäden zu ersetzen. Außerdem erlischt jeder gewährte Kredit und alle aufgrund der sonstigen Rechtsbeziehungen (z. B. Vertrag) geschuldeten Beträge sind sofort fällig.
10.3. Im Falle des Verzugs, sowie in den anderen in diesem Artikel genannten Umständen, werden die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zur Feststellung von Schaden und Haftung und zur Erlangung der Befriedigung, sowie zur Vermeidung von oder Begrenzung von Schäden infolge von Ereignissen, auf denen die Haftung beruht, die Zinsen auf den Hauptbetrag und die übrigen Kosten – neben dem Hauptbetrag – sofort fällig. Außergerichtliche Kosten betragen 15 % des Hauptbetrags mit einem Minimum von 250 €, zuzüglich entstandener Auslagen und geschuldeter Steuern.
10.4. Aus der bloßen Tatsache, dass Hijskampioen die Hilfe eines Dritten in Anspruch genommen hat, ergibt sich der Umfang und die Verpflichtung zur Zahlung außergerichtlicher Kosten.
10.5. Die von der Gegenpartei zu leistenden Zahlungen müssen ohne Abzug, Rabatt oder Aufschub, Verrechnung, Kompensation, Schuldverrechnung, Schuldenbegleichung, gleich welcher Art und aus welchem Grund, erfolgen. Die Gegenpartei verzichtet daher ausdrücklich auf diese Rechte.
10.6. Wenn Hijskampioen einen Auftrag ganz oder teilweise angenommen hat, ist die Gegenpartei verpflichtet – diese Verpflichtung ist ein integraler Bestandteil des Vertrages –, Hijskampioen auf Verlangen zum Nachweis ihrer Kreditwürdigkeit entweder vor der Lieferung oder danach Sicherheiten für die Erfüllung all ihrer Verpflichtungen zu stellen, und zwar nach Zufriedenheit von Hijskampioen durch beispielsweise Bareinzahlung, Stellung einer Bankgarantie, Abtretung, Bestellung eines Pfand- oder Hypothekenrechts usw. Die Höhe, der Umfang und die Art der von der Gegenpartei zu stellenden ausreichenden Sicherheit(en) sind nicht begrenzt und werden von Hijskampioen bestimmt. Die in diesem Absatz genannte Verpflichtung zur Stellung von Sicherheit(en) gilt auch für die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz, wenn Hijskampioen von der Gegenpartei Ersatz für Schaden fordert, der auf eine vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrages zurückzuführen ist, die der Gegenpartei zuzurechnen ist.
10.7. Bleibt die Gegenpartei mit der Stellung von Sicherheit(en) in Verzug, ist Hijskampioen nicht zur Erfüllung oder weiteren Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei aus laufenden Verträgen verpflichtet, unbeschadet des Rechts von Hijskampioen , die Erfüllung des Vertrages bzw. die Zahlung der aufgrund des Vertrages geschuldeten Gelder, sowie Schadenersatz und/oder die(se) Sicherheit(en) gerichtlich einzufordern.
Vertragsbruch und Auflösung:
11.1. Erfüllt die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht oder im Falle ihres Konkurses, Zahlungsaufschubs, ihrer Entmündigung, Beschlagnahme ihrer Güter, Stilllegung, Übertragung oder Liquidation ihres Unternehmens oder einer wesentlichen Änderung ihrer finanziellen Umstände, ist Hijskampioen berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte auf Schadenersatz.
11.2.Hijskampioen hat in den im ersten Absatz genannten Umständen außerdem das Recht, die weitere Ausführung aller zwischen den Parteien laufenden Verträge auszusetzen, während in diesen Umständen alle offenen Forderungen von Hijskampioen sofort und unmittelbar fällig sind, es sei denn, die Gegenpartei kann die notwendigen Sicherheiten stellen.
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht:
12.1. Alle Streitigkeiten werden auf gütlichem Wege beigelegt oder, falls dies nicht möglich ist. Hijskampioen ist berechtigt, eventuelle Streitigkeiten auch einem zuständigen Gericht vorzulegen.
12.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerichtlich oder außergerichtlich als nichtig angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt in Kraft.
A d r e s s e O o s t p o l d e r w e g 3 , 2 8 4 1 D A t e M o o r d r e c h t
T e l . + 3 1 1 8 2 7 0 0 6 1 9
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