Anwendungsbereich :
1.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Angebote und Verträge mit Hijskampioen .
1.2. Ergänzungen, Änderungen, weitere Vereinbarungen oder Absprachen oder abweichende Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die Hijskampioen Verpflichtungen eingeht oder einem niedrigeren Verkaufspreis zustimmt, gelten zwischen den Parteien erst dann als vereinbart, wenn sie von Hijskampioen schriftlich bestätigt wurden. Hijskampioen behält sich das Recht vor, sich jederzeit nicht auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.
1.3. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn auf Briefpapier, Rechnungen und/oder anderen Dokumenten der Gegenpartei auf deren oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen wird oder diese als anwendbar erklärt werden. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen der Gegenpartei ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den folgenden Bedingungen und den Bestimmungen des Vertrags haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.
Angebote und Vereinbarungen:
2.1. Alle Angebote, Lagerlisten und Preislisten sind stets völlig unverbindlich. Alle Angebote sind für die im Angebot angegebene Laufzeit gültig. Ein Vertrag oder eine Bestellung/Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er/sie von Hijskampioen schriftlich bestätigt wurde oder wenn er/sie nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Bestellung/Auftrag von Hijskampioen ausgeführt wurde. Bei Verkäufen ab Lager kann die Rechnung die schriftliche Bestätigung ersetzen. Die Vollmacht des Vertreters oder Wiederverkäufers geht nicht über das allgemein Akzeptable hinaus. Der Vertreter oder Wiederverkäufer darf von diesen Geschäftsbedingungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung für jeden einzelnen Vertrag abweichen.
Preise:
3.1. Bei Lieferungen innerhalb der Niederlande verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer und frei Haus an die oben gemäß 3.7 angegebene Lieferadresse, sofern die Ware über befestigte Straßen mit normalen Transportmitteln erreichbar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.2. Bei der Lieferung von Waren im Wert von weniger als 500 € ohne Mehrwertsteuer werden die Frachtkosten abweichend von 3.1 1:1 berechnet. Hijskampioen behält sich das Recht vor, Änderungen der Selbstkostenfaktoren wie Einkaufspreise, Lohn- und Materialkosten, Sozialabgaben und staatliche Gebühren, Frachtkosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten wie Wechselkursänderungen verschiedener Währungen, in denen der Preis der von Hijskampioen verkauften Waren gegenüber dem Euro angegeben ist, die zwischen dem Zeitpunkt des Angebots oder der Bestellung und der Lieferung eintreten, an die Gegenpartei weiterzugeben, ohne dass dies der Gegenpartei das Recht gibt, den Vertrag zu stornieren oder zu kündigen.
3.3. Im Übrigen gelten die Preise ab Werk/Lager, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3.4. Die Preise verstehen sich stets in Euro, exklusive Fracht, Einfuhr- und Ausfuhrzölle, Stations-, Sicherheits-, Zoll- und Versicherungskosten, Abgaben und/oder Steuern oder sonstiger im Zusammenhang mit dem Vertrag zu zahlender Gebühren.
3.5. Alle Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Sollten sich nach Vertragsabschluss Materialien, Verpackungen, Rohstoffe, Halbfabrikate, Löhne, Prämien jeglicher Art, Fracht, Steuern, Wechselkurse und/oder andere Faktoren, die den Preis der Waren beeinflussen, ändern, ist Hijskampioen berechtigt, seine Preise entsprechend anzupassen. Eine solche Preisanpassung berechtigt die Gegenpartei nicht zur Kündigung des Vertrags.
3.6. Lifting Champion unterteilt seine Lieferungen in zwei verschiedene Arten: Abholung und Versand. Bei Abholungen erhebt Lifting Champion eine Bearbeitungsgebühr von 25 € für Beträge unter 150 €. Für den kostenlosen Versand gilt bei Hijskampioen ein Mindestbestellwert von 500 €. Unter diesem Betrag werden die entsprechenden Frachtkosten zum jeweiligen Rechnungsbetrag hinzugerechnet.
Lieferung und Risiko:
4.1. Die angegebenen Lieferzeiten dienen nur zu Informationszwecken und sind Richtwerte. Ist Hijskampioen auf zusätzliche Informationen der Gegenpartei angewiesen, beginnt die Lieferzeit, nachdem Hijskampioen diese Informationen vollständig erhalten hat. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit berechtigt die Gegenpartei nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Zahlungsverweigerung oder zur sonstigen Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen. Ebenso wenig verpflichtet eine Überschreitung der Lieferzeit Hijskampioen zum Ersatz von Schäden jeglicher Art und aus welchem Grund auch immer.
4.2. Wenn die Waren nicht frachtfrei verkauft werden, liegt das Risiko für die Waren während des Transports beim Vertragspartner, sobald die Waren das Gelände/Lager von Hijskampioen verlassen. Das Risiko für die Waren während des Transports liegt daher beim Vertragspartner. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann Hijskampioen die Verladung, das Transportmittel und den Spediteur/Transporteur frei wählen.
4.3. Bei frachtfrei verkauften Waren trägt die Gegenpartei das Risiko für die Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Lieferung bedeutet, dass die Waren in den Besitz der Gegenpartei übergehen. Die Waren gehen außerdem auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei über, sobald die Gegenpartei die erforderlichen Mitwirkungshandlungen bei der Lieferung unterlässt. Die Gegenpartei gerät in Verzug, wenn sie die Waren nicht unverzüglich nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit am Lieferort abholt. Die Gegenpartei hat ausreichend Material und Personal für eine reibungslose und unterbrechungsfreie Entladung der Waren bereitzustellen. Zusätzliche Kosten, die durch Fahrlässigkeit der Gegenpartei entstehen, insbesondere durch die Lagerung der nicht abgeholten Waren, gehen auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei. Als Lieferdatum gilt das Datum des Frachtbriefs, an dem der Versand entweder durch Hijskampioen oder durch oben genannte Dritte erfolgt – oder, falls dies nicht der Fall ist, der Zeitpunkt des Versandbeginns – mit Ausnahme von abgeholten Waren, für die das Datum auf dem Lieferschein maßgeblich ist.
4.4. Lifting Champion ist berechtigt, der Gegenpartei für die nachhaltige Verpackung von Materialien eine Gebühr zu berechnen, die auf der Rechnung ausgewiesen wird. Das Beladen oder Befüllen der von der Gegenpartei bereitgestellten Transportmaterialien und/oder Verpackungen erfolgt auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei, auch wenn dies von Hijskampioen durchgeführt wurde und/oder Hijskampioen die Gegenpartei hinsichtlich Materialien und/oder Verpackungen beraten hat oder Hijskampioen diesbezüglich Arbeiten ausgeführt hat. Hijskampioen ist berechtigt, das Laden oder Befüllen von Materialien und Verpackungen zu verweigern, die ihrer Meinung nach nicht den Anforderungen entsprechen, die in Bezug auf Sicherheit und Zumutbarkeit an sie gestellt werden sollten. Im Falle einer solchen Verweigerung haftet Hijskampioen nicht für die Folgen, die sich aus der Verzögerung ergeben. Die in den vorstehenden Absätzen genannten Dritten haben die gleichen hier genannten Rechte und Pflichten.
4.5. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach der Lieferung auf Menge, Qualität, Spezifikationen und sonstige Abweichungen von den vereinbarten Bedingungen zu prüfen. 4.6. Hijskampioen ist berechtigt, eine Bestellung vollständig oder in aufeinanderfolgenden Teillieferungen auszuliefern. Im letzteren Fall ist Hijskampioen berechtigt, der Gegenpartei jede Teillieferung separat in Rechnung zu stellen und deren Zahlung zu verlangen. Falls und solange eine Teillieferung von der Gegenpartei nicht bezahlt wird, ist Hijskampioen nicht verpflichtet, die nächste Rate zu liefern, Hijskampioen ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen den Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt wurde, ohne gerichtliche Intervention und ohne Inverzugsetzung durch die Gegenpartei auszusetzen oder aufzulösen, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, einschließlich ihres Rechts auf Schadensersatz.
Eigentumsvorbehalt :
5.1. Alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben das ausschließliche Eigentum von Hijskampioen, bis sämtliche Forderungen, die Hijskampioen gegenüber der Gegenpartei hat oder haben wird, darunter in jedem Fall die in Artikel 3:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Forderungen sowie Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung wie Zinsen und Kosten, vollständig beglichen sind.
5.2. Wenn die Gegenpartei aus von Hijskampioen gelieferten Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, neue Waren herstellt, handelt sie bei der Herstellung im Namen von Hijskampioen und verwahrt die Waren für Hijskampioen . Sie wird erst dann Eigentümerin, wenn der Eigentumsvorbehalt erlischt, weil alle Forderungen von Hijskampioen beglichen sind.
5.3. Solange das Eigentum an den Waren nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf die Gegenpartei die Waren nicht verpfänden oder Dritten Rechte daran einräumen, außer im normalen Geschäftsverlauf. Die Gegenpartei verpflichtet sich, auf erstes Anfordern von Hijskampioen bei der Bestellung eines Pfandrechts an den Forderungen mitzuwirken, die die Gegenpartei durch den Weiterverkauf der Waren von ihren Kunden erwirbt oder erwerben wird. Soweit Hijskampioen andere als die in Artikel 5.1 genannten Forderungen gegen die Gegenpartei hat und Hijskampioen der Gegenpartei Waren geliefert hat, die nicht unter Eigentumsvorbehalt stehen, bestellt die Gegenpartei an diesen Waren ein besitzloses Pfandrecht zugunsten von Hijskampioen als Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen, und Hijskampioen nimmt dieses besitzlose Pfandrecht an. In allen vorgenannten Fällen unterzeichnet die Gegenpartei auf erstes Anfordern von Hijskampioen eine Urkunde über die Bestellung des Pfandrechts. Er/sie garantiert, dass er/sie berechtigt ist, die Waren zu verpfänden und dass an den Waren außer den Rechten von Hijskampioen keine Pfandrechte oder beschränkten Rechte bestehen.
5.4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Hijskampioen zu lagern. Die Gegenpartei wird die in diesem Artikel genannten Waren mit der gebotenen Sorgfalt behandeln. Sie wird die Waren auf der Grundlage des Rechnungswerts gegen alle Katastrophen versichern. Die Gegenpartei wird Hijskampioen auf erstes Anfordern die Namen und Anschriften der Versicherer sowie Kopien der Policen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird die Gegenpartei auf erstes Anfordern von Hijskampioen ein stilles Pfandrecht zugunsten von Hijskampioen an ihren diesbezüglichen Ansprüchen gegen den Versicherer bestellen, sofern dies nicht bereits kraft Gesetzes entstanden ist.
5.5. Hijskampioen ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten und noch im Besitz der Gegenpartei befindlichen Waren zurückzunehmen, wenn die Gegenpartei mit ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder zu geraten droht. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Hijskampioen jederzeit freien Zugang zu ihren Räumlichkeiten und/oder Gebäuden zu gewähren, um die Waren zu prüfen und/oder die Rechte von Hijskampioen auszuüben.
5.6. Die vorstehenden Bestimmungen berühren nicht die sonstigen Rechte von Hijskampioen .
Anzeigen :
6.1 . Beschwerden, unabhängig von Art und Umfang, setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus. Beschwerden werden von Hijskampioen nur dann akzeptiert, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Waren an Hijskampioen schriftlich, per E-Mail oder Brief, eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die gelieferten Waren von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos akzeptiert. Alle Rechtsansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach fristgerechter Mitteilung der Beschwerde geltend gemacht werden, andernfalls verfallen die Rechte. Der Nachweis der fristgerechten Beschwerde obliegt der Gegenpartei. Die Gültigkeit der Beschwerde kann nur anhand der Waren nachgewiesen werden. Es werden nur Waren akzeptiert, die auf Anfrage von Hijskampioen zurückgesandt werden und deren Beschwerde von Hijskampioen anerkannt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei. Im Falle einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und von Hijskampioen als berechtigt erachteten Reklamation kann Hijskampioen nach eigenem Ermessen die Teile oder Gegenstände, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei eine Gutschrift erteilen, unter Ausschluss jeglicher anderer Ansprüche der Gegenpartei auf Entschädigung. Jede Teillieferung gilt als separate Lieferung.
6.2 . Der Verbraucher hat das Recht, die Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu stornieren und die Rücksendung anzumelden. Der Verbraucher hat dann mindestens 14 Tage Zeit, das Produkt zurückzusenden.
6.3 . Nach der Registrierung der Rücksendung hat Hijskampioen maximal 14 Tage Zeit, den Bestellbetrag einschließlich der Versandkosten zu erstatten.
6.4 . Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss das Produkt mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und – wenn möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung an Hijskampioen zurückgesandt werden. Wenn das Produkt oder die Verpackung über das für die Prüfung erforderliche Maß hinaus beschädigt ist, kann Hijskampioen dem Verbraucher den Wertverlust des Produkts in Rechnung stellen. Bitte behandeln Sie das Produkt daher sorgfältig und verpacken Sie es bei der Rücksendung ordnungsgemäß.
7.1. Hijskampioen haftet niemals (einschließlich in Fällen höherer Gewalt, Nichterfüllung einer Verpflichtung, unerlaubter Handlung oder falscher Beratung) für Schäden und/oder Strafen jeglicher Art und aus jeglichem Grund. Sofern gesetzlich festgestellt wird, dass der vorgenannte vollständige Haftungsausschluss nicht aufrechterhalten werden kann, wird (oder kann) der von Hijskampioen zu zahlende Betrag an Schäden und Strafen niemals den Betrag übersteigen, auf den die von Hijskampioen abgeschlossene Haftpflichtversicherung tatsächlich einen Anspruch geltend macht. Darüber hinaus wird (oder kann) der von Hijskampioen zu zahlende Betrag an Schäden und Strafen niemals den auf der Rechnung für die betreffenden Waren angegebenen Betrag übersteigen. In jedem Fall haftet Hijskampioen jedoch niemals für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterbrechungen des regulären Geschäftsbetriebs der Gegenpartei.
Marke und Qualität
8.1. Wenn Hijskampioen der Gegenpartei Waren unter einer besonderen Qualitätsbezeichnung und/oder Marke, einschließlich der Marke Hijskampioen durch Nennung auf der Rechnung und/oder auf den Waren, liefert und in Rechnung stellt, ist die Gegenpartei unter Androhung einer nicht mildernden, sofort fälligen Geldstrafe von mindestens 5.000 € pro Verstoß oder Ereignis verpflichtet, diese Waren Dritten nicht anders als unter der von Hijskampioen festgelegten Bezeichnung anzubieten, sowie im Falle von Wiederverkäufern und/oder Rechtsnachfolgern, wie auch immer diese ihm obliegende Verpflichtung, einschließlich der vorgenannten Sanktion, auf Dritte zu übertragen, ebenso wie er Dritte in der vorgenannten Weise ebenfalls dazu verpflichten wird, diese Verpflichtung ihren Wiederverkäufern und/oder Rechtsnachfolgern, wie auch immer, aufzuerlegen. Dieselbe Geldstrafe pro Verstoß. Andernfalls kann die Gegenpartei die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Waren beweisen, wobei die Beweislast dafür, dass diese Waren mit den von Hijskampioen gelieferten Waren identisch sind und sich in demselben Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers von Hijskampioen bei der Gegenpartei liegt. Abweichungen in Qualität, Abmessungen, Farben, Verarbeitung usw., die technisch nicht vermeidbar oder allgemein handelsüblich sind, können keinen Reklamationsgrund darstellen. Hijskampioen kommt Reklamationen außerdem nur nach, wenn ihr die Möglichkeit gegeben wurde, die Waren in ihrem Originalzustand und in der Originalverpackung zu prüfen. Hijskampioen akzeptiert nur Waren, die im Namen von Hijskampioen zurückgesandt werden und für die Hijskampioen auch die Reklamation anerkannt hat. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei. Im Falle einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und von Hijskampioen als berechtigt erachteten Reklamation kann Hijskampioen nach eigenem Ermessen die Teile oder Gegenstände, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, unter Ausschluss jeglicher anderer Ansprüche der Gegenpartei auf Entschädigung. Bei Reklamationen gilt jede Teillieferung als separate Lieferung.
Höhere Gewalt :
9.1. Im Falle höherer Gewalt ist Hijskampioen berechtigt, nach eigenem Ermessen die Erfüllung eines Vertrags ganz oder teilweise für die Dauer der Umstände, die die höhere Gewalt verursacht haben, auszusetzen oder den Kauf zu kündigen, soweit er von den Umständen, die die höhere Gewalt verursacht haben, betroffen ist, ohne dass die andere Partei irgendeinen Schadenersatz verlangen kann.
9.2. Als Umstände höherer Gewalt gelten unter anderem Streiks, Aussperrungen, Feuer, Wasserschäden, Naturkatastrophen oder andere äußere Katastrophen, Mobilmachung, Krieg, Verkehrsstaus, Blockaden, Import- oder Exportbeschränkungen oder andere staatliche Maßnahmen, Stagnation oder Verzögerung bei der Versorgung mit Rohstoffen oder Maschinenteilen, Mangel an Transportraum, Mangel an Arbeitskräften sowie alle Umstände, die den normalen Geschäftsbetrieb behindern und aufgrund derer von Hijskampioen eine Vertragserfüllung nicht mehr zugemutet werden kann.
Zahlung :
10.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die von der Gegenpartei an Hijskampioen aufgrund eines Rechtsverhältnisses (z. B. eines Vertrags) geschuldeten Beträge mit der Begründung des Rechtsverhältnisses sofort und in voller Höhe fällig. Sofern und soweit die Beträge gemäß dem Vorstehenden noch nicht fällig sind, sind sie mit der vollständigen oder teilweisen Lieferung der Waren sofort und in voller Höhe fällig. Sofern die von der Gegenpartei an Hijskampioen geschuldeten Beträge gemäß dem Vorstehenden noch nicht fällig sind, müssen die Rechnungen von Hijskampioen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung und die aufgelaufenen Zinsen angerechnet.
10.2. Bei Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung und/oder unvollständiger Erfüllung der vorgenannten Klauseln gerät die Gegenpartei in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Im Falle des Verzugs sowie im Falle eines Antrags auf Zahlungsaufschub, Konkurs oder Liquidation des Unternehmens der Gegenpartei schuldet die Gegenpartei Hijskampioen Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf die Hijskampioen geschuldeten Beträge oder, falls dieser höher ist, die gesetzlichen Zinsen. Hijskampioen ist dann auch berechtigt, alle laufenden Verträge mit der Gegenpartei ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention aufzulösen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Hijskampioen alle Kosten und Schäden zu ersetzen, die Hijskampioen dadurch entstehen. Darüber hinaus verfällt jeglicher gewährter Kredit und alle aus anderen Rechtsverhältnissen (z. B. Verträgen) geschuldeten Beträge werden sofort fällig und zahlbar.
10.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs sowie unter den anderen in diesem Artikel genannten Umständen werden die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zur Feststellung von Schaden und Haftung und zur Erlangung der Befriedigung sowie zur Vermeidung und Begrenzung von Schäden durch haftungsbegründende Ereignisse, die Zinsen auf die Hauptsumme und sonstige Kosten – zusätzlich zur Hauptsumme – sofort fällig und zahlbar. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15 % der Hauptsumme, mindestens jedoch 250 €, zuzüglich Auslagen und Steuern.
10.4. Allein die Tatsache, dass Hijskampioen sich der Hilfe Dritter bedient, belegt den Umfang und die Verpflichtung zur Zahlung außergerichtlicher Kosten.
10.5. Die von der Gegenpartei zu leistenden Zahlungen müssen ohne Abzug, Rabatt, Aufschub, Verrechnung, Aufrechnung, Schuldenbereinigung oder Schuldentilgung jeglicher Art und aus welchem Grund auch immer erfolgen. Die Gegenpartei verzichtet daher ausdrücklich auf diese Rechte.
10.6. Wenn Hijskampioen einen Auftrag ganz oder teilweise angenommen hat, ist die Gegenpartei verpflichtet – eine Verpflichtung, die integraler Bestandteil des Vertrags ist –, Hijskampioen auf Anfrage vor oder nach der Lieferung einen Nachweis ihrer Kreditwürdigkeit zu erbringen und zur Zufriedenheit von Hijskampioen Sicherheiten für die Erfüllung aller ihrer Verpflichtungen zu leisten, beispielsweise in Form einer Barkaution, einer Bankbürgschaft, einer Abtretung, eines Pfandrechts oder einer Hypothek usw. Es gibt keine Obergrenze für Betrag, Umfang und Art und Weise, in der die Gegenpartei eine angemessene Sicherheit leisten muss; dies wird von Hijskampioen festgelegt. Die in diesem Absatz genannte Verpflichtung zur Sicherheitsleistung gilt auch für die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz für den Fall, dass Hijskampioen von der Gegenpartei Ersatz des Schadens verlangt, der aus der von der Gegenpartei zu vertretenden vollständigen oder teilweisen Kündigung des Vertrags entsteht.
10.7. Wenn die Gegenpartei keine Sicherheit(en) leistet, ist Hijskampioen nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei aus laufenden Verträgen zu erfüllen oder weiter zu erfüllen, unbeschadet des Rechts von Hijskampioen , die Erfüllung des Vertrags oder die Zahlung der aufgrund des Vertrags geschuldeten Beträge sowie eine Entschädigung und/oder diese Sicherheit(en) in einem Gerichtsverfahren zu verlangen.
Verzug und Kündigung:
11.1. Kommt die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nach oder wird sie insolvent, beantragt sie Zahlungsaufschub, wird sie unter Vormundschaft gestellt, werden ihre Güter beschlagnahmt, wird sie geschlossen, übertragen oder liquidiert oder kommt es zu einer wesentlichen Änderung ihrer finanziellen Verhältnisse, ist Hijskampioen berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet ihrer sonstigen Schadensersatzansprüche.
11.2. Unter den im ersten Absatz genannten Umständen ist Lifting Champion außerdem berechtigt, die weitere Erfüllung aller laufenden Verträge zwischen den Parteien auszusetzen. Unter diesen Umständen werden alle ausstehenden Forderungen von Lifting Champion sofort fällig und zahlbar, es sei denn, die andere Partei kann die erforderliche Sicherheit stellen.
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht:
12.1. Alle Streitigkeiten werden gütlich beigelegt. Sollte dies nicht möglich sein, ist Hijskampioen berechtigt, die Streitigkeiten einem zuständigen Gericht vorzulegen.
12.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerichtlich oder außergerichtlich für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
Adresse O ostpolderweg 3, 2 8 4 1 DA in M oordrecht
Tel. + 3 1 1 8 2 7 0 0 6 1 9
Mail & Web Info @ hijskampioen.nl | www.hijskampioen.nl
Handelskammernummer . 9 2 8 6 3 8 1 7
USt-IdNr. NL 8 6 6 1 9 7 3 7 0 B 0 1